Was regelt die neue Energie-Einsparverordnung 2007
Erläuterungen zum EnergieausweisDer Energieausweis wird benötigt beim Neubau eines Gebäudes (seit 2002), beim Verkauf und bei der Neuvermietung, bei öffentlichen Gebäuden, die mehr als 1000 qm Nutzfläche haben, wenn diese von Besuchern stark frequentiert werden. Der Energieausweis ist dem Interessenten zugänglich zu machen und auf Verlangen eine Kopie zu übergeben. Der Energieausweis ist im Regelfall 10 Jahre gültig. |
Für kleine Gebäude mit weniger als 50 qm Nutzfläche und für denkmalgeschützte Gebäude müssen keine Energieausweise ausgestellt werden. Findet in einem Gebäude kein Nutzerwechsel statt und ergeben sich auch keine anderen Gründe, die zur Ausstellung verpfllichten, besteht kein gesetzlicher Zwang, einen Energieausweis auszustellen. Die Austellung von freiwilligen Energieausweisen z.B. zur Vorbereitung einer energetischen Modernisierung ist jedoch möglich. Potenzielle Mieter oder Käufer sollten sich den Energieausweis vor Vertragsverhandlungen vom Gebäudeeigentümer vorlegen lassen. Dem Käufer oder Mieter kann eine Kopie auf freiwilliger Basis ausgehändigt werden.
Für Neubauten und wesentliche Umbauten ist ein
Energiebedarfsausweis heute schon Pflicht.
Auszug aus einer Veröffentlichung der Deutschen Energie-Agentur GmbH (dena) Eine ausführliche Darstellung finden Sie unter: Bundesgesetzblatt |
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