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Die Energieeinsparverordnung

Was regelt die neue Energie-Einsparverordnung 2007

  • Energieausweise für Gebäude

  • Energetische Mindestanforderungen für Neubauten

  • Energetische Mindestanforderungen für Modernisierung, Umbau, Ausbau und Erweiterung bestehender Gebäude

  • Mindestanforderungen für Heizungs-, Kühl- und Raumlufttechnik sowie Warmwasserversorgung

  • Enegetische Inspektion von Klimaanlagen

Erläuterungen zum Energieausweis

Der Energieausweis wird benötigt beim Neubau eines Gebäudes (seit 2002), beim Verkauf und bei der Neuvermietung, bei öffentlichen Gebäuden, die mehr als 1000 qm Nutzfläche haben, wenn diese von Besuchern stark frequentiert werden. Der Energieausweis ist dem Interessenten zugänglich zu machen und auf Verlangen eine Kopie zu übergeben.

Der Energieausweis ist im Regelfall 10 Jahre gültig.

Für kleine Gebäude mit weniger als 50 qm Nutzfläche und für denkmalgeschützte Gebäude müssen keine Energieausweise ausgestellt werden.

Findet in einem Gebäude kein Nutzerwechsel statt und ergeben sich auch keine anderen Gründe, die zur Ausstellung verpfllichten, besteht kein gesetzlicher Zwang, einen Energieausweis auszustellen. Die Austellung von freiwilligen Energieausweisen z.B. zur Vorbereitung einer energetischen Modernisierung ist jedoch möglich.

Potenzielle Mieter oder Käufer sollten sich den Energieausweis vor Vertragsverhandlungen vom Gebäudeeigentümer vorlegen lassen. Dem Käufer oder Mieter kann eine Kopie auf freiwilliger Basis ausgehändigt werden.

Für Neubauten und wesentliche Umbauten ist ein Energiebedarfsausweis heute schon Pflicht.
Bei Verkauf oder Vermietung von Wohngebäuden, die bis 1965 fertig gestellt worden sind, ist Interessenten ab dem 1 Juli 2008 ein Energieausweis zugänglich zu machen. Ein halbes Jahr später - ab dem 1. Januar 2009 - gilt dies auch für alle übrigen Wohngebäude.
Ab dem 1. Juli 2009 müssen auch für Nichtwohngebäude im Verkaufs- oder Vermietungsfall Energieausweise ausgestellt werden. Ab dann müssen in öffentlichen Gebäuden mit regelmäßigem Publikumsverkehr auch Energieausweise gut sichtbar ausgehängt werde.

Auszug aus einer Veröffentlichung der Deutschen Energie-Agentur GmbH (dena)

Eine ausführliche Darstellung finden Sie unter: Bundesgesetzblatt


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